Fr 11 Jul 2008
Ob B 17 oder Führerschein nach herkömmlicher Art – die zweijährige Probezeit gilt für jeden Führerschein – Neuling. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Probezeit deutlich zu verkürzen.
„Jeder junge Führerschein Besitzer kann sich nach sechs monatiger Fahrpraxis zum „Fortbildungsseminar für Fahranfänger“ (FSF) anmelden. Das FSF besteht aus 3 x 90 Minuten Theorie – Unterricht mit Themen, wie Disco Unfälle etc.., und zwei praktischen Teilen. Teil 1 ist die sogenannte Beobachtungsfahrt, bei der es ums Ausmerzen von Gewöhnungsfehlern und um energiesparendes Fahren geht. Im Teil 2 absolviert der Führerschein – Besitzer ein halbtägiges Sicherheitstraining mit Kurvenfahrten, Schleuder und Bremstraining.“
Wer das FSF absolviert hat, erhält eine Bestätigung vom Landratsamt über die Teilnahme – und die zweijährige Probezeit wird um volle 12 Monate verkürzt. Und die Kosten? Halten sich in Grenzen.